Die Einspeisevergütung , die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage gilt, wird dem Betreiber auf 20 Jahre fest zugesichert. Gleichzeitig ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt, dass die Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom regelmäßig nach unten angepasst werden (Degression).
Seit November 2012 hängen die Vergütungssätze für Solarstrom vom Zubau neue Photovoltaikanlagen ab. Die Festlegung der Vergütungsdegression erfolgt quartalsweise, jeweils für drei Monate.