Gut zu wissen
Sie finden hier Interessantes und Wissenswertes rund um PV-Anlagen
Es gibt unterschiedliche Speichersysteme:
- DC-Speicher (Gleichstromspeicher) werden (fast) direkt von der PV-Anlage gespeist. Hier muss lediglich die Spannungsebene auf das Batterieniveau angepasst werden.
- Vorteil ist ein geringfügig besserer Wirkungsgrad als bei AC-Speichern.
- Nachteil ist, dass ausschließlich aus dem DC-Netz geladen werden darf, was zur Tiefentladung der Batterie führen kann.
- AC-Speicher (Wechselstromspeicher) werden vom Wechselstromnetz im Haushalt mit Strom versorgt. Hierzu wird über einen Wechselrichter der Gleichstrom für die Batterie erzeugt.
- Vorteil ist eine sichere Beladung des Batteriespeichers, auch wenn die PV-Anlage über einen längeren Zeitraum keine Energie liefern kann. Daher gibt es hier auch Kapazitätsgarantien bis zu 20 Jahren!
- Nachteil ist ein geringfügig schlechterer Wirkungsgrad gegenüber einem DC-Speicher.
- Notstromfähige Speichersysteme können festgelegte Stromkreise bei Stromausfall noch mit Strom versorgen, bis der Batteriespeicher leer ist. Das macht unter anderem bei Öl- und Gasheuzungen Sinn.
- Inselfähige Speichersysteme trennen sich bei Stromausfall komplett vom Netz und bilden ein autarkes „Inselnetz“ in Ihrem Haushalt. Damit wird auch Ihre PV-Anlage weiter betrieben, und Sie können sich ggfs. mehrere Monate autark vom Netz getrennt bewegen.
Hier haben wir in Kombination mit einem Notstrom-Aggregat schon komplette Häuser komplett vom öffentlichen Stromnetz getrennt.
Die Anschaffung von Batteriespeichern wurde bis Ende 2018 durch das KfW-Programm 275 gefördert. Stand Januar 2019 ist hier keine Ersatzförderung geplant. Aber ein Batteriespeicher kommt heute auch komplett ohne zusätzliche Förderung aus.
Während eine PV-Anlage (entsprechend dem Verbrauch ausreichend dimensioniert) zwischen 25 % und 35 % den eigenen Strombedarf decken kann, wird durch den Batteriespeicher (ebenfalls entsprechend dem Verbrauch ausreichend dimensioniert) zusätzlich bis 40 % Strombezug eingespart. Dadurch schaffen Sie bis zu 75 % Planungssicherheit bei den Stromkosten!
Die Amortisation eines Batteriespeichers liegt auch hier bei durchschnittlich 10 Jahren, durch die Kombination aus Eigenverbrauchseinsparung und Überschusseinspeisung.
Nach heutigem Stand ist die monatliche Belastung einer 100 %-Finanzierung (10 Jahre Laufzeit) auf dem gleichen Niveau wie die aktuellen Strombezugskosten!
Die Anschaffung eines Batteriespeichers lohnt sich daher ebenfalls, und schafft Planungssicherheit bei der Strompreisentwicklung.
Der Bau von PV-Anlagen wird heute durch die garantierte Einspeisevergütung durch das EEG (erneuerbaren Energien Gesetz) über einen Zeitraum von 20 Jahren plus das Jahr der Inbetriebnahme-Meldung gefördert.
Diese Einspeisevergütung existiert bereits seit knapp 20 Jahren und reduziert sich entsprechend dem Zubau von PV-Anlagen. Im Januar 2019 liegt die Einspeisevergütung bei Dachanlagen bis 10 kWp bei 11,47 ct/kWh und bei Dachanlagen bis 100 kWp bei 9,96 ct/kWh.
Die Amortisation einer PV-Anlage liegt bei durchschnittlich unter 10 Jahren, durch die Kombination aus Eigenverbrauchseinsparung und Überschusseinspeisung.
Nach heutigem Stand ist die monatliche Belastung einer 100 %-Finanzierung (10 Jahre Laufzeit) auf dem gleichen Niveau wie die aktuellen Strombezugskosten!
Die Anschaffung einer PV-Anlage lohnt sich daher auf jeden Fall und schafft Planungssicherheit bei der Strompreisentwicklung.
Das Thema Photovoltaik-Anlage und der damit verbundene Aufwand beim Finanzamt kann auch theoretisch entfallen.
Hierzu ein interessanter Beitrag aus der zeitschrift PV-Magazine unter
https://www.pv-magazine.de/2019/09/27/photovoltaik-ohne-finanzamt/
Der Betrieb einer PV-Anlage bedeutet zusätzliches Einkommen und damit zusätzliche Aktivitäten beim Finanzamt.
Damit Ihnen unsere Bürokratie leichter fällt, haben wir Ihnen den nachfolgenden Link eingefügt, welcher Ihnen bei Entscheidungen hilfreich sein könnte.
https://www.finanztip.de/photovoltaik/pv-steuer/
Im Zweifelsfall sprechen Sie darüber mit einem Steuerberater, der sich mit Photovoltaik auskennt. Fragen Sie da bitte gezielt nach, weil in diesem Bereich nicht jeder Steuerberater ausreichend Efrahrungen hat.
Erneuerbare Energien ABC
Die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage ist in der Regel verfahrensfrei. In jeder Gemeinde kann es individuelle, sogenannte gestalterische Bauvorschriften geben, die zur Vermeidung von Komplikationen bei der Gemeinde oder dem unteren Bauaufsichtsamt zu erfragen sind.
Allgemeine baurechtliche Vorschriften wie maximale Höhe und die ursprünglich festgelegten Grenzen eines Gebäudes müssen in jeden Fall eingehalten werden.
An denkmalgeschützten Gebäuden und in deren unmittelbarem Umfeld gilt Genehmigungspflicht von Seiten des Amtes für Denkmalschutz. Freiflächenanlagen sind gesondert zu betrachten, da sie als selbständiges Bauwerk einzuordnen sind.
Eine Photovoltaik-Anlage erhöht grundsätzlich nicht das Risiko eines Blitzeinschlages in ein Gebäude. Gleichwohl ist der Installateur oder Planer der Photovoltaik-Anlage verpflichtet, sie gemäß den gültigen Blitzschutznormen zu errichten.
Einerseits wird dadurch die Photovoltaik-Anlage selbst vor Schäden geschützt. Andererseits wird so auch die restliche Gebäudeinstallation vor Überspannungen geschützt, die über die Photovoltaik-Anlage eingekopppelt werden könnten.
Die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn ist als selbstständige Bundesoberbehörde für den Wettbewerb auf den fünf Netzmärkten Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr verantwortlich. Im Bereich Elektrizität gewährleistet sie zudem, dass Zugang und Nutzung des Energieversorgungsnetzes für alle Netznutzer fair gestaltet ist.
Seit dem 1. Januar 2009 müssen Betreiber von Photovoltaik-Anlagen vor dem Netzanschluss Standort und Leistung ihrer Anlage an die Bundesnetzagentur melden, um die Einspeise-Vergütung zu erhalten.
Die Einspeisevergütung , die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage gilt, wird dem Betreiber auf 20 Jahre fest zugesichert. Gleichzeitig ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt, dass die Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom regelmäßig nach unten angepasst werden (Degression).
Seit November 2012 hängen die Vergütungssätze für Solarstrom vom Zubau neue Photovoltaikanlagen ab. Die Festlegung der Vergütungsdegression erfolgt quartalsweise, jeweils für drei Monate.
Der elektrische Energieertrag einer Photovoltaikanlage kann bei einer netzgekoppelten Anlage direkt am Einspeisezähler (in kWh) abgelesen werden. Um Ihren Energieertrag mit dem andere Photoboltaikanlagen vergleichen zu können, errechnien Sie den spezifischen Jahresertrag: der elektrische Energieertrag eines ganzen Jahres geteilt durch die installierte kWp-Leistung der Anlage (kWh pro kWp).
Die Erträge von Photovoltaikanlagen liegen im Mittel je nach Region, Ausrichtung und Aufstellung, Qualität der Anlagenkomponenten und deren Abstimmung aufeinander in Deutschland zwischen 900 und 100 kWp pro kWp und Jahr.
Der elektrische Energieertrag einer Photovoltaikanlage kann bei einer netzgekoppelten Anlage direkt am Einspeisezähler (in kWh) abgelesen werden. Um Ihren Energieertrag mit dem andere Photoboltaikanlagen vergleichen zu können, errechnien Sie den spezifischen Jahresertrag: der elektrische Energieertrag eines ganzen Jahres geteilt durch die installierte kWp-Leistung der Anlage (kWh pro kWp).
Die Erträge von Photovoltaikanlagen liegen im Mittel je nach Region , Ausrichtung Als Flachdachanlage bezeichnet man eine auf einem Flachdach installierte Photovoltaikanlage. Die Unterkonstruktion kann dabei fest im Dach verankert werden oder ohne Dachdurchdringung aufgesetzt (schwimmend) montiert und ausreichend beschwert werden. Die Solarmodule sollten mit 13° bis 30° aufgestellt werden.
Um hintereinander montierte Module nicht zu verschatten, müssen zwischen den Modulreihen Flächen freigelassen werden. Neben aufgeständerten Systemen, die nach Süden ausgerichtet sind, gibt es auch sogenannten Ost-West Aufständerungen. Der Vorteil von Ost-West Flachdachsystemen liegt darin, dass die Abstände zwischen den Modulen minimiert werden und damit mehr Leistung auf dem Dach untergebracht werden kann.und Aufstellung, Qualität der Anlagenkomponenten und deren Abstimmung aufeinander in Deutschland zwischen 900 und 100 kWp pro kWp und Jahr.
Unter einer Freiflächenanlage versteht man eine Photovoltaikanlage, die nicht auf einem Gebäude, sondern auf einer Freifläche aufgestellt ist. Eine Freiflächenanlage kann als starr montierte oder als nachgeführte Variante ausgeführt werden.
Der Bebauungsplan muss die Errichtung einer Photovoltaikanlage am gewünschten Standort gestatten (ggf. ist die Beantragung einer Bebauungsplanänderung erforderlich).
Die Vergütung gemäß EEG fällt für diese Anlagenart geringer aus als bei Photovoltaikanlagen auf Gebäuden und wird nur bis zu einer Anlagen Leistung von max. 10MWp gewährt.
Sie ist die Summe aus diffuser, direkter und reflektierter Sonnenstrahlung auf eine horizontale Fläche.
Die mittlere jährliche Globalstrahlung auf die Horizontale beträgt in Norddeutchland etwas 950 kWh/m2 (Beispiel Hamburg) und in Süddeutschland etwas 1085 kWh/m2 (Beispiel Stuttgart).
Bei der Indachmontage oder Dachintegration werden die Solarmodule in die Dachhaut integriert. Dabei wird die bestehende Dachhaut entfernt bzw. bei Neubauten oder Neueindeckungen die vorgesehene Modulfläche von vornherein ausgespart. Indachmontagen führen meist zu einer optisch sehr ansprechenden Dachgestaltung.
Besonderes Augenmerk muss jedoch auf gute Hinterlüftung der Solarmodule gelegt werden, damit der Ertrag der Anlage nicht vermindert wird. Außerdem erfordert eine Indachmontage eine einwandfreie handwerkliche Ausführung, damit das Dacht dauerhaft dicht bleibt.
Photovoltaik-Inselanlagen sind netzunabhängige Stromversorgungssysteme, die aus Solarmodul(en), Laderegler, Akku(s) und ggf. einem Wechselrichter für Inselsysteme bestehen.
Inselsysteme können nur die Energie liefern, die von den Modulen und den im System integrierten elektrischen Energiespeichern (in der Regel Akkumulatoren, „Batterien“) bereitgestellt wird. Inselsysteme sind meist die eleganteste Lösung zur Energieversorgung, wenn kein Netzanschluss vorhanden ist, z.B. bei Garten-, Ferienhäusern und Hütten.