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Baugenehmigung

Die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage ist in der Regel verfahrensfrei. In jeder Gemeinde kann es individuelle, sogenannte gestalterische Bauvorschriften geben, die zur Vermeidung von Komplikationen bei der Gemeinde oder dem unteren Bauaufsichtsamt zu erfragen sind.

Allgemeine baurechtliche Vorschriften wie maximale Höhe und die ursprünglich festgelegten Grenzen eines Gebäudes müssen in jeden Fall eingehalten werden.

An denkmalgeschützten Gebäuden und in deren unmittelbarem Umfeld gilt Genehmigungspflicht von Seiten des Amtes für Denkmalschutz. Freiflächenanlagen sind gesondert zu betrachten, da sie als selbständiges Bauwerk einzuordnen sind.